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Tuesday, August 09, 2005

lol: Ratgeber E-Lancer – 2.1.1. Gewerbe oder freier Beruf?: "Ingenieure, Softwareentwickler und IT-Beraterinnen sind Freiberufler, sofern sie sich mit Systemsoftware befassen und für ihre Tätigkeit üblicherweise (siehe oben) eine wissenschaftliche Ausbildung erforderlich ist. Als Beispiele für Systemsoftware werden im maßgeblichen Urteil (von 1989!) Betriebssysteme, Hilfs- und Dienstprogramme, Compiler und Übersetzer sowie Datenbanksysteme benannt. Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH können allerdings auch Programmierer von Anwendungssoftware freiberuflich sein, sofern ihr theoretisches Wissen dem eines Ingenieurs (Informatikers) entspricht und sie bei der Entwicklung 'klassisch ingenieurmäßig' vorgehen (planen, entwickeln und überwachen). Alle anderen Programmierer, vor allem die von 'Trivialsoftware', werden als Gewerbetreibende eingestuft."

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